AGB


§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote, Lieferungen und sonstigen Geschäfte zwischen der METECH Elektrotechnik GmbH und dem Auftraggeber.
(2) Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsverbindungen, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn METECH Elektrotechnik GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der schriftlichen unterschriebenen Auftragsbestätigung.
(2) Nebenabreden und Ergänzungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

 

§ 4 Angebot und Unterlagen

(1) Produktinformationen und Leistungsbeschreibungen in Angeboten sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information.
(2) Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, technische Dokumente oder Datenträger bleiben Eigentum der METECH Elektrotechnik GmbH und sind vertraulich zu behandeln. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Vereinbarte Zeiten und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung von Informationen, Genehmigungen, Zugängen) Verzögerungen entstehen.
(3) Lieferzeiten können sich verlängern, wenn aufgrund der Marktlage keine Zulieferung der Großhändler möglich ist.

(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

 

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Aufträgen mit einem Gesamtauftragswert über 30.000 € werden die Materialkosten unmittelbar nach Lieferung in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
 

 

 

 

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:

  • Zugang zur Baustelle oder Anlage
  • rechtzeitige Bereitstellung von Plänen und Genehmigungen

(2) Versäumt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verlängert sich die Leistungszeit unter Umständen.

 

§ 8 Abnahme

(1) Der Kunde hat die ausgeführten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und anzunehmen andernfalls gelten die Regelungen nach VOB/B.
 

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach VOB/B.
 

 

§ 10 Haftung

(1) METECH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei mangelnder Sorgfalt haftet METECH Elektrotechnik GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung durch METECH Elektrotechnik GmbH ist in jedem Fall begrenzt auf die Versicherungssumme, der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von METECH Elektrotechnik GmbH.

 

§ 12 Datenschutz

(1) METECH Elektrotechnik GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.